OBERZENT/DARMSTADT. Seit Jahren beschäftigen die Vorgänge um einen ehemaligen Lehrer aus Oberzent Polizei und Justiz. Mehrere Verfahren endeten bereits mit Verurteilungen und Freiheitsstrafen. Zuletzt sollte sich das Landgericht Darmstadt mit dem 62-Jährigen befassen. Der Mann erschien jedoch nicht zu seiner Berufungsverhandlung.

Der Fall hat einen deutlichen Bezug zu Oberzent. Mehrere der bekannt gewordenen Vorfälle ereigneten sich vor Ort oder betrafen Personen und Einrichtungen aus der Stadt. Auch Bürgermeister Christian Kehrer gehörte zu den Betroffenen.

Auseinandersetzungen auch im Rathaus

Der ehemalige Lehrer geriet in den vergangenen Jahren wiederholt mit Behörden und anderen Personen aneinander. Auch im Oberzenter Rathaus kam es zu Vorfällen, die später Gegenstand eines Strafverfahrens wurden.

Im September 2025 verurteilte das Amtsgericht Michelstadt den Mann wegen mehrerer Beleidigungen zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Oberzenter noch in Haft. Es war nicht seine erste Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.

Bereits zuvor zu neun Monaten Haft verurteilt

Schon in einem früheren Verfahren hatte das Amtsgericht Michelstadt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verhängt. Dabei ging es unter anderem um Beleidigung, Diebstahl, Missbrauch von Notrufen und einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz.

Der Mann hielt sich zwischenzeitlich in Portugal auf. Festgenommen wurde er jedoch 2024 in Beerfelden im Haus seiner Mutter. Entgegen anderslautenden bisherigen Darstellungen erfolgte die Festnahme damit nicht in Portugal.

Anschließend verbüßte der Mann seine Haftstrafe.

Damit waren die juristischen Auseinandersetzungen jedoch nicht beendet. Weitere Vorfälle aus den Jahren 2023 und 2024 führten zu einem neuen Verfahren vor dem Amtsgericht Michelstadt.

Erneut ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung

In diesem Verfahren ging es erneut um Beleidigungen gegenüber verschiedenen Personen. Auch Vorgänge mit unmittelbarem Bezug zu Oberzent spielten dabei eine Rolle.

Zu den Betroffenen gehörte Bürgermeister Christian Kehrer. In einem weiteren Fall soll der ehemalige Lehrer Bedienstete einer Justizvollzugsanstalt mit Wärtern eines Konzentrationslagers verglichen haben.

Das Amtsgericht Michelstadt verurteilte den Oberzenter im September 2025 schließlich zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Gegen das Urteil gingen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft vor. Damit landete der Fall beim Landgericht Darmstadt.

Berufungstermin bereits im Juli

Bereits im Juli 2026 war eine Berufungsverhandlung angesetzt. Zu diesem Termin machte der Mann Verhandlungsunfähigkeit geltend und legte hierfür einen entsprechenden Nachweis vor.

Am selben Tag soll er allerdings auf dem Beerfelder Pferdemarkt für Aufsehen gesorgt haben. Dort soll es zu einem Konflikt mit der Ordnungsbehörde und der Polizei gekommen sein.

Dieser Vorfall ist von den bereits gerichtlich festgestellten Straftaten zu unterscheiden.

Angeklagter erscheint im Oktober nicht vor Gericht

Am 7. Oktober 2026 stand schließlich ein weiterer Termin vor dem Landgericht Darmstadt an. Der 62-Jährige erschien nicht.

Die Staatsanwaltschaft nahm ihr eigenes Rechtsmittel zurück. Wegen des Nichterscheinens des Angeklagten kam es nicht zu der vorgesehenen inhaltlichen Berufungsverhandlung.

Damit ist der Fall allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen. Gegen die Entscheidung vom 7. Oktober kann der Mann nach den uns vorliegenden Informationen innerhalb der maßgeblichen Frist noch rechtlich vorgehen.

Ob und wann das Urteil rechtskräftig wird, steht deshalb derzeit noch nicht fest.

Haftantritt steht noch nicht unmittelbar bevor

Auch eine sofortige Rückkehr ins Gefängnis folgt aus dem Gerichtstermin nicht.

Wird die Entscheidung rechtskräftig, schließt sich zunächst das Vollstreckungsverfahren an. Der Verurteilte erhält dann eine Ladung zum Strafantritt. Erst wenn er einer solchen Ladung nicht nachkommt und die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommen weitere Vollstreckungsmaßnahmen in Betracht.

Ein konkreter Termin für einen erneuten Haftantritt steht daher derzeit nicht fest.

Mehr als 30 weitere Anzeigen

Unabhängig davon könnte die Justiz noch länger mit dem Oberzenter beschäftigt sein. Anfang Oktober 2026 lagen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt mehr als 30 weitere Anzeigen gegen den Mann vor.

Dabei geht es unter anderem um Vorwürfe wegen Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruchs. Hinzu kommen nach den uns vorliegenden Informationen weitere Anzeigen wegen möglicher Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz.

Ob aus diesen Anzeigen weitere Anklagen und Strafverfahren entstehen, ist bislang offen. Eine Anzeige bedeutet nicht automatisch, dass der darin erhobene Vorwurf auch bewiesen ist.

Der Fall bleibt in Oberzent aktuell

Der ehemalige Lehrer ist weiterhin in Oberzent präsent. Damit bleibt der Fall auch vor Ort aktuell.

Die Vorgeschichte reicht inzwischen über mehrere Jahre: Verurteilungen vor dem Amtsgericht Michelstadt, eine Haftstrafe, weitere Strafverfahren und Vorfälle in Oberzent sowie die Berufung vor dem Landgericht Darmstadt.

Nun hängt der weitere Verlauf zunächst davon ab, ob der 62-Jährige gegen die jüngste Entscheidung vorgeht. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, was aus den zahlreichen weiteren Anzeigen wird.

Für Oberzent dürfte das Thema damit noch nicht abgeschlossen sein.

Redaktioneller Hinweis: Nach Hinweisen zu einer früheren Fassung wurden Angaben zum Ort der Festnahme, zum Zeitpunkt der Verurteilung und zum aktuellen Verfahrensstand korrigiert beziehungsweise präzisiert. Bei noch nicht gerichtlich festgestellten Vorwürfen gilt die Unschuldsvermutung.