
Oberzent / Der Doppelhaushalt 2026/2027 liegt vor, beschlossen ist er noch nicht. Der von der Stadtverwaltung vorgelegte Entwurf weist für 2026 ein deutliches Defizit aus und enthält für 2027 einen Hebesatz von 750 Prozent bei der Grundsteuer B. Gleichzeitig sind Investitionen in Millionenhöhe und entsprechende Kreditermächtigungen vorgesehen. Nun liegt es an der Stadtverordnetenversammlung, über das Zahlenwerk zu beraten und am Ende über den Haushalt und die Hebesätze zu entscheiden.
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Oberzent steht erneut vor einer grundlegenden Haushaltsentscheidung. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung den ursprünglich vorgelegten Haushalt für 2026 nicht beschlossen hatte, hat die Verwaltung nun den angekündigten Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt.
Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Der vorliegende Doppelhaushalt ist ein Entwurf der Verwaltung und noch kein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Das gilt insbesondere für den darin für 2027 angesetzten Hebesatz der Grundsteuer B von 750 Prozent.
Die Vorgeschichte spielt für die Einordnung eine wichtige Rolle. Im zuvor abgelehnten Haushaltsentwurf waren bereits für 2026 höhere Grundsteuerhebesätze vorgesehen. CDU, SPD und ÜWO beantragten damals, diesen Haushalt nicht zu beschließen und stattdessen einen Doppelhaushalt 2026/2027 vorzulegen. Damit sollte unter anderem verhindert werden, dass die Bürger rückwirkend für 2026 mit einer höheren Grundsteuer belastet werden. Zugleich sollte mehr Zeit entstehen, die Ursachen einer möglichen Mehrbelastung zu erklären.
Mit dem jetzt vorgelegten Zahlenwerk lässt sich die finanzielle Planung der Verwaltung für 2026 und 2027 genauer einordnen.
2026 steht ein deutliches Minus im Entwurf
Im Ergebnishaushalt 2026 stehen Erträgen von rund 33,19 Millionen Euro Aufwendungen von rund 33,91 Millionen Euro gegenüber.
Das ordentliche Ergebnis liegt damit bei minus 720.330 Euro. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses beträgt der vorgesehene Jahresfehlbetrag 767.414 Euro.
Für 2027 enthält der Entwurf höhere Erträge. Rund 34,86 Millionen Euro stehen Aufwendungen von rund 34,85 Millionen Euro gegenüber. Das ordentliche Ergebnis liegt dadurch mit 8.776 Euro im Plus.
Unter Einbeziehung des außerordentlichen Ergebnisses verbleibt allerdings auch für 2027 ein Fehlbetrag von rund 38.000 Euro.
Die 8.776 Euro im ordentlichen Ergebnis sind bei einem Haushaltsvolumen von fast 35 Millionen Euro ein sehr kleiner rechnerischer Puffer. Schon vergleichsweise geringe Abweichungen von den zugrunde gelegten Planwerten könnten das tatsächliche Ergebnis verändern.
Grundsteuer B: Im Entwurf stehen für 2027 750 Prozent
Der für viele Bürger unmittelbar spürbarste Punkt des Entwurfs betrifft die Grundsteuer B.
Für 2026 ist weiterhin ein Hebesatz von 460 Prozent angesetzt. Für 2027 enthält der Entwurf dagegen einen Hebesatz von 750 Prozent.
Das entspräche einer Erhöhung um rund 63 Prozent.
Bei der Grundsteuer A sind für beide Jahre 350 Prozent angesetzt. Bei der Gewerbesteuer stehen sowohl für 2026 als auch für 2027 400 Prozent im Entwurf.
Die deutliche Veränderung bei den Hebesätzen betrifft damit die Grundsteuer B.
Ob es tatsächlich zu einem Hebesatz von 750 Prozent kommt, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im weiteren Beratungs- und Beschlussverfahren.
Rund 1,42 Millionen Euro mehr Grundsteuer B angesetzt
Welche finanzielle Bedeutung der höhere Hebesatz innerhalb des Entwurfs besitzt, zeigt die Entwicklung der angesetzten Einnahmen.
Für 2026 stehen in der Übersicht rund 2,25 Millionen Euro Grundsteuer B. Für 2027 sind rund 3,67 Millionen Euro angesetzt.
Die Differenz beträgt rund 1,42 Millionen Euro.
Das entspricht einem Einnahmeanstieg von etwa 63 Prozent und damit nahezu der Größenordnung, um die auch der Hebesatz steigen würde.
Für die Einordnung ist ein weiterer Vergleich interessant: Das ordentliche Ergebnis 2027 liegt im Entwurf lediglich 8.776 Euro im Plus, während gegenüber 2026 rund 1,42 Millionen Euro höhere Einnahmen aus der Grundsteuer B angesetzt sind.
Daraus lässt sich nicht ableiten, dass allein der höhere Grundsteuerhebesatz für den nahezu ausgeglichenen Ergebnishaushalt verantwortlich ist. Zwischen 2026 und 2027 verändern sich zahlreiche weitere Ertrags- und Aufwandspositionen.
Die Größenordnung zeigt jedoch, dass die Grundsteuer B innerhalb des vorgelegten Zahlenwerks für 2027 eine erhebliche Bedeutung hat.
Der Vergleich mit dem ersten Haushaltsentwurf
Interessant ist auch der Blick auf den zuvor abgelehnten Haushaltsentwurf.
Dort war bereits für 2026 vorgesehen, die Grundsteuer B von 460 auf 620 Prozent zu erhöhen. Bei der Grundsteuer A war eine Anhebung von 350 auf 510 Prozent vorgesehen.
Dieser Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung nicht beschlossen.
Im nun vorgelegten Doppelhaushalt stehen für 2026 weiterhin 350 Prozent bei der Grundsteuer A und 460 Prozent bei der Grundsteuer B. Für 2027 bleibt die Grundsteuer A im Entwurf ebenfalls bei 350 Prozent, während bei der Grundsteuer B 750 Prozent angesetzt sind.
Damit kommt es 2026 zunächst nicht zu der ursprünglich vorgesehenen Mehrbelastung.
Es wäre allerdings nicht durch die vorliegenden Unterlagen gedeckt, daraus zu folgern, dass die für 2027 angesetzten 750 Prozent allein eine Folge der Ablehnung des ersten Haushalts sind. Zwischen den Haushaltsjahren verändern sich weitere wesentliche Positionen.
Besonders deutlich zeigt sich das bei den Umlagen.
Ansatz der Kreisumlage steigt 2027 um fast 700.000 Euro
Umlagen gehören zu den größten Aufwandspositionen des Oberzenter Haushalts.
Insgesamt sind dafür 2026 rund 11,41 Millionen Euro und 2027 rund 11,66 Millionen Euro angesetzt.
Besonders deutlich verändert sich der Ansatz der Kreisumlage. Für 2026 werden rund 6,29 Millionen Euro dargestellt. Für 2027 sind es knapp 6,99 Millionen Euro.
Das entspricht einem Anstieg von fast 700.000 Euro innerhalb eines Jahres.
Die Schulumlage wird für 2026 mit rund 3,68 Millionen Euro und für 2027 mit rund 3,52 Millionen Euro dargestellt.
Diese Zahlen zeigen einen wichtigen Teil des finanziellen Drucks: Ein erheblicher Teil der Aufwendungen entfällt auf Umlagen, deren Höhe die Stadt Oberzent nicht allein bestimmen kann.
Steigende Umlagen können den finanziellen Spielraum der Kommune damit auch dann einschränken, wenn eigene Ausgaben an anderer Stelle konstant bleiben.
Auch Personal und Sachkosten steigen
Nicht nur die Umlagen verändern sich.
Die Personalaufwendungen sind für 2026 mit rund 9,30 Millionen Euro angesetzt. Für 2027 stehen rund 9,56 Millionen Euro im Entwurf. Das sind etwa 262.000 Euro mehr.
Noch stärker steigen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Sie erhöhen sich von rund 5,94 Millionen Euro im Jahr 2026 auf rund 6,41 Millionen Euro im Jahr 2027.
Das entspricht einem Anstieg von rund 471.000 Euro beziehungsweise knapp acht Prozent.
Aus der Präsentation allein lässt sich nicht im Detail entnehmen, welche einzelnen Positionen diesen Anstieg verursachen.
Für die Beratungen wäre deshalb von Interesse, welche Kostensteigerungen unvermeidbar sind und bei welchen Positionen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Wenn über zusätzliche Einnahmen durch einen deutlich höheren Grundsteuerhebesatz beraten wird, gehört zu einer vollständigen Betrachtung auch die Frage, welche Möglichkeiten auf der Aufwandsseite bestehen und welche davon bereits geprüft wurden.
Mehr als 15 Millionen Euro Investitionen in zwei Jahren vorgesehen
Neben dem laufenden Haushalt enthält der Entwurf erhebliche Investitionen.
Für 2026 sind Investitionsauszahlungen von rund 8,15 Millionen Euro vorgesehen. Für 2027 stehen weitere 7,44 Millionen Euro im Zahlenwerk.
Zusammen sind das rund 15,6 Millionen Euro.
Investitionen sind dabei von laufenden Aufwendungen zu unterscheiden. Sie können beispielsweise dem Erhalt und der Erneuerung kommunaler Infrastruktur dienen.
Für die finanzielle Entwicklung der Stadt ist allerdings entscheidend, wie diese Investitionen finanziert werden und welche Folgekosten daraus entstehen.
Rund 13,16 Millionen Euro Kreditermächtigungen vorgesehen
Der Entwurf der Haushaltssatzung enthält Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von rund 6,57 Millionen Euro für 2026 und 6,59 Millionen Euro für 2027.
Zusammen entspricht das rund 13,16 Millionen Euro.
Dabei ist eine weitere Unterscheidung wichtig: Eine im Haushalt vorgesehene Kreditermächtigung bedeutet nicht automatisch, dass diese Summe vollständig als Kredit aufgenommen wird. Sie schafft zunächst den haushaltsrechtlichen Rahmen für eine entsprechende Finanzierung.
Zusätzlich enthält der Entwurf für beide Jahre einen Höchstbetrag für Liquiditätskredite von jeweils einer Million Euro.
Für die langfristige Bewertung wird deshalb entscheidend sein, welche Investitionskredite tatsächlich benötigt und aufgenommen werden und wie sich daraus Schuldenstand, Zinsen und Tilgungsleistungen entwickeln.
Diese Auswirkungen reichen über die beiden Haushaltsjahre hinaus.
Stellenplan und Personalaufwand verdienen einen genaueren Blick
Auch beim Personal ergeben sich Fragen für die weitere Beratung.
Der Stellenplan weist für 2025 insgesamt 164,24 Stellen aus. Für 2026 und 2027 werden jeweils 157,51 Stellen dargestellt. Zum 30. Juni 2025 waren tatsächlich 132 Stellen besetzt.
Gleichzeitig steigen die im Entwurf angesetzten Personalaufwendungen.
Darin liegt nicht automatisch ein Widerspruch. Tarifsteigerungen, geplante Stellenbesetzungen, Stellenbewertungen oder andere Veränderungen können höhere Personalaufwendungen auch bei einer geringeren Zahl ausgewiesener Stellen erklären.
Die Präsentation enthält jedoch keine detaillierte Überleitung zwischen der Entwicklung des Stellenplans und der Entwicklung der Personalaufwendungen.
Eine entsprechende Aufschlüsselung könnte helfen, diese Zahlen im weiteren Beratungsverfahren besser einzuordnen.
Unterschiedliche Zahlen bei der Grundsteuer B
Bei genauer Durchsicht der Präsentation fällt außerdem eine Abweichung auf, die sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht erklären lässt.
In der Übersicht der eigenen Steuereinnahmen wird für die Grundsteuer B 2026 ein Betrag von 2.253.080 Euro ausgewiesen.
In der detaillierten Fallzahlendarstellung zur Grundsteuer B ergibt sich dagegen eine Summe der dargestellten Steuereinnahmen von 2.150.804,33 Euro.
Die Differenz beträgt rund 102.276 Euro.
Ob hier unterschiedliche Datenstände, Berechnungsgrundlagen oder Abgrenzungen zugrunde liegen, geht aus der Präsentation nicht hervor. Die Abweichung ist daher zunächst erklärungsbedürftig. Auf einen Fehler lässt sich daraus allein nicht schließen.
Da die Grundsteuer B im Mittelpunkt der bevorstehenden Haushaltsberatungen stehen dürfte, wäre eine Erläuterung dieser Differenz hilfreich.
Warum stehen für 2027 gerade 750 Prozent im Entwurf?
Damit führt die Betrachtung zu einer der zentralen Fragen des vorgelegten Zahlenwerks.
Aus den Zahlen wird deutlich, dass Oberzent unter finanziellem Druck steht. Steigende Umlagen, höhere laufende Aufwendungen und ein erheblicher Investitionsbedarf treffen auf begrenzte finanzielle Spielräume.
Aus der Präsentation allein ist jedoch nicht unmittelbar nachvollziehbar, wie sich der für 2027 angesetzte Grundsteuer-B-Hebesatz von 750 Prozent konkret herleitet.
Für die anstehenden Beratungen könnte deshalb eine Variantenrechnung hilfreich sein.
Wie würde sich der Ergebnishaushalt beispielsweise bei 600, 650 oder 700 Prozent entwickeln? Welche zusätzlichen Einsparungen oder anderen Einnahmen wären bei diesen Varianten erforderlich? Welche Maßnahmen wären davon betroffen? Und welche finanziellen Auswirkungen hätten die unterschiedlichen Hebesätze für die Steuerpflichtigen?
Eine solche Berechnung würde nicht bedeuten, dass ein niedrigerer Hebesatz tatsächlich finanzierbar ist. Sie könnte aber transparent machen, welche Alternativen zum Ansatz von 750 Prozent bestehen – oder aus welchen Gründen diese nicht ausreichen würden.
Jetzt beginnt die politische Beratung
Der vorgelegte Doppelhaushalt zeichnet insgesamt kein einfaches Bild.
Für 2026 enthält der Entwurf ein erhebliches Defizit. Für 2027 liegt das ordentliche Ergebnis knapp im Plus. Gleichzeitig sind unter anderem deutlich höhere Einnahmen aus der Grundsteuer B angesetzt.
Auf der Aufwandsseite steigen Umlagen, Personal sowie Sach- und Dienstleistungen. Daneben enthält der Entwurf erhebliche Investitionen und entsprechende Kreditermächtigungen.
Es wäre deshalb zu einfach, die finanzielle Situation auf eine einzelne Ursache zurückzuführen.
Aus den vorliegenden Zahlen lässt sich weder ableiten, dass allein die Kreisumlage den höheren Grundsteueransatz erforderlich macht, noch lässt sich daraus schließen, dass die finanzielle Lücke ohne Weiteres ausschließlich durch Einsparungen geschlossen werden könnte.
Die Abwägung zwischen Einnahmen, Aufwendungen, Investitionen und Verschuldung ist nun Gegenstand der politischen Beratung.
Fazit: Der Entwurf liegt vor – die Entscheidung steht noch aus
Mit der Ablehnung des ursprünglichen Haushalts wurde die damals für 2026 vorgesehene Grundsteuererhöhung zunächst nicht umgesetzt.
Der nun von der Verwaltung vorgelegte Doppelhaushalt zeigt zugleich, dass die finanziellen Herausforderungen weiterhin bestehen.
Für 2027 enthält der Entwurf bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von 750 Prozent. Gleichzeitig ist der geplante Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis äußerst knapp, während erhebliche Investitionen und Kreditermächtigungen vorgesehen sind.
Über den Doppelhaushalt und die darin enthaltenen Hebesätze muss die Stadtverordnetenversammlung noch beraten und entscheiden.
Gerade deshalb ist die bevorstehende Beratung entscheidend.
Vor einer möglichen Erhöhung der Grundsteuer B von 460 auf 750 Prozent sollte für Bürger und Stadtverordnete möglichst nachvollziehbar sein, wie sich dieser Ansatz herleitet, welche Aufwandssteigerungen unvermeidbar sind, welche Einsparpotenziale geprüft wurden und welche Alternativen bestehen.
Denn derzeit steht nicht fest, dass die Grundsteuer B 2027 tatsächlich auf 750 Prozent steigen wird.
Fest steht zunächst nur: Die Verwaltung hat einen Entwurf vorgelegt. Die politische Entscheidung darüber steht noch aus.
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