Oberzent. Seit Mitte Oktober 2026 ist der Doppelhaushalt der Stadt Oberzent für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dabei auch eine deutliche Anhebung der Grundsteuern A und B beschlossen. Beide Hebesätze wurden auf 720 Prozent festgelegt. Gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf wurden die Steuerhebesätze damit angepasst. Auch veränderte Berechnungen der Landeszuweisungen und weitere Änderungen an der Haushaltsplanung spielten bei den Beratungen eine Rolle.

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Vom gestoppten Haushalt zum beschlossenen Doppelhaushalt

Dem Beschluss waren mehrere Monate der Haushaltsplanung und politischen Beratung vorausgegangen. Nachdem der ursprünglich vorgesehene Haushalt für 2026 nicht verabschiedet worden war, legte die Stadtverwaltung einen gemeinsamen Haushaltsentwurf für die Jahre 2026 und 2027 vor.

Über die finanzielle Ausgangslage und die vorgesehenen Maßnahmen hatte Oberzent Infos bereits ausführlich berichtet. Im Mittelpunkt stand damals unter anderem die geplante Erhöhung der Grundsteuer B auf 750 Prozent im Jahr 2027. Die Grundsteuer A sollte nach dem damaligen Verwaltungsentwurf unverändert bei 350 Prozent bleiben.

Im weiteren Verlauf der Beratungen wurde diese Planung angepasst. Mitte Oktober verständigte sich die Stadtverordnetenversammlung schließlich auf einen Doppelhaushalt, der für beide Grundsteuerarten einen Hebesatz von jeweils 720 Prozent vorsieht. Die Entscheidung über die Hebesätze fiel einstimmig.

Grundsteuer A und B werden auf 720 Prozent angehoben

Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wurden auch die Hebesätze für die Grundsteuern A und B neu festgelegt. Beide liegen nach dem Beschluss bei 720 Prozent. Gegenüber den bisherigen Werten bedeutet dies eine deutliche Anhebung.

Besonders stark fällt die Veränderung bei der Grundsteuer A aus. Ihr Hebesatz steigt von bisher 350 auf 720 Prozent und erhöht sich damit um 370 Prozentpunkte. Das entspricht einer Steigerung um rund 106 Prozent. Im ursprünglichen Verwaltungsentwurf für 2027 war noch vorgesehen, den Hebesatz unverändert bei 350 Prozent zu belassen.

Auch bei der Grundsteuer B kommt es zu einer deutlichen Erhöhung. Der bisherige Hebesatz von 460 Prozent wird auf 720 Prozent angehoben. Das entspricht einem Anstieg um 260 Prozentpunkte beziehungsweise rund 57 Prozent.

Im ursprünglichen Verwaltungsentwurf war für 2027 noch ein Hebesatz von 750 Prozent vorgesehen. Der nun beschlossene Wert liegt somit 30 Prozentpunkte darunter.

Während die Grundsteuer B gegenüber der ursprünglichen Planung etwas niedriger festgelegt wurde, fällt die Erhöhung bei der Grundsteuer A deutlich höher aus als zunächst vorgesehen.

Wie viel Grundsteuer für ein einzelnes Grundstück tatsächlich zu zahlen ist, hängt neben dem Hebesatz auch vom jeweiligen Grundsteuermessbetrag ab.

Einnahmen aus der Grundsteuer B bei rund 3,5 Millionen Euro

Mit dem beschlossenen Hebesatz von 720 Prozent werden Einnahmen aus der Grundsteuer B von rund 3,5 Millionen Euro erwartet.

Im ursprünglichen Verwaltungsentwurf waren bei einem Hebesatz von 750 Prozent noch rund 3,67 Millionen Euro vorgesehen. Nach den vorliegenden Berechnungen führt der niedrigere Hebesatz zu rund 150.000 Euro geringeren erwarteten Einnahmen gegenüber der zunächst geplanten Variante.

Bei der Grundsteuer A werden nach der Anhebung Einnahmen von rund 207.000 Euro erwartet.

Damit unterscheidet sich die beschlossene Einnahmeplanung von der ursprünglichen Vorlage. Während zunächst eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B vorgesehen war, wurden nun für beide Grundsteuerarten höhere Hebesätze festgelegt.

Neue Berechnungen verändern die Schlüsselzuweisungen

Während der Haushaltsberatungen änderten sich auch die finanziellen Berechnungsgrundlagen.

Neue Landeswerte hatten Anfang September zunächst eine Verbesserung der Haushaltsplanung um rund 600.000 Euro ergeben. Durch eine anschließende Neuberechnung der Schlüsselzuweisungen wurde diese Entwicklung jedoch wieder aufgehoben.

Eine Rolle spielt dabei das Ergebnis des Zensus. Danach werden der Stadt Oberzent rund 600 Einwohner weniger zugerechnet, als die Stadt selbst ermittelt hat.

Die amtliche Einwohnerzahl fließt in die Berechnung kommunaler Finanzzuweisungen ein und hat damit Auswirkungen auf die Höhe der Mittel, die eine Kommune erhält.

Für das Jahr 2027 waren zunächst Schlüsselzuweisungen von rund 6,1 Millionen Euro erwartet worden. Nach den aktualisierten Berechnungen werden nur noch rund 5,4 Millionen Euro angesetzt. Gegenüber der vorherigen Planung entspricht dies einem Rückgang um etwa 700.000 Euro.

Die Stadt Oberzent hat das Zensusergebnis rechtlich angegriffen.

Im Verlauf der Haushaltsberatungen wurde zudem eine zusätzliche Finanzierungslücke von rund 800.000 Euro angesprochen. Wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt und in welchem Umfang er mit den veränderten Schlüsselzuweisungen zusammenhängt, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht vollständig nachvollziehen.

Anpassungen bei Sach- und Dienstleistungen

Neben den Einnahmen wurden auch die geplanten Ausgaben angepasst. Dabei nutzte die Stadt eine vom Land Hessen eröffnete Möglichkeit, die Haushaltsansätze für Sach- und Dienstleistungen pauschal um zwei Prozent zu reduzieren.

Durch diese Anpassung ergibt sich eine rechnerische Entlastung des Haushalts um rund 128.000 Euro.

Im ursprünglichen Verwaltungsentwurf waren für Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2027 noch rund 6,41 Millionen Euro vorgesehen. Zu diesem Bereich zählen unterschiedliche laufende Ausgaben der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen.

Welche konkreten Haushaltspositionen von der pauschalen Reduzierung betroffen sind, geht aus den bislang vorliegenden Informationen nicht hervor. Die rechnerische Verringerung der Ansätze lässt deshalb noch keine Aussage darüber zu, welche einzelnen Ausgaben tatsächlich eingespart werden.

Eine weitere Anpassung betrifft die Berechnung der Kreis- und Schulumlage. Durch eine veränderte Kalkulation ergibt sich gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung eine Verbesserung um rund 120.000 Euro.

Spielapparatesteuer wird ebenfalls erhöht

Neben den Grundsteuern wurde auch eine Erhöhung der Spielapparatesteuer beschlossen. Der bisherige Steuersatz von 20 Prozent wird auf 25 Prozent angehoben.

Nach den vorliegenden Berechnungen erwartet die Stadt dadurch zusätzliche Einnahmen von rund 21.000 Euro.

Die Anhebung ist eine weitere Änderung auf der Einnahmeseite des Doppelhaushalts.

CDU, SPD und ÜWO verständigen sich auf gemeinsame Haushaltslinie

Die Fraktionen von CDU, SPD und ÜWO hatten sich im Vorfeld gemeinsam mit dem Doppelhaushalt beschäftigt und eine gemeinsame Position erarbeitet.

Die Haushaltsrede der drei Fraktionen hielt Stefan Reinhardt von der SPD. Darin ging er auf die wiederholten Veränderungen der finanziellen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Haushaltsplanung ein.

Zugleich wurde die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land angesprochen. Reinhardt verwies darauf, dass die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche Steuern nicht unbegrenzt fortgesetzt werden könne.

Chris Poffo von der ÜWO, Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses, erläuterte unter anderem die Anpassungen bei der Spielapparatesteuer sowie die veränderte Berechnung der Kreis- und Schulumlage.

Auch die Kommunikation zwischen Verwaltung und politischen Gremien war Gegenstand der Beratungen. Bürgermeister Christian Kehrer verwies in diesem Zusammenhang auf angebotene Gesprächstermine.

Grüne thematisieren Mittel für Zukunftsaufgaben

Neben den unmittelbaren Fragen der Haushaltsfinanzierung wurden auch die vorgesehenen Mittel für längerfristige Aufgaben der Stadt diskutiert.

Elisabeth Bühler-Kowarsch von den Grünen kritisierte fehlende Haushaltsmittel für den Hitze- und Klimaschutz, die Elektromobilität sowie Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen.

Sie machte deutlich, dass weitere Steuererhöhungen aus ihrer Sicht mit der Umsetzung entsprechender Projekte verbunden sein müssten.

Damit wurden während der Haushaltsberatungen neben der finanziellen Ausgangslage auch Fragen zur zukünftigen Entwicklung Oberzents angesprochen.

Ursprünglicher Entwurf sah Investitionen von rund 15,6 Millionen Euro vor

Bereits der ursprüngliche Verwaltungsentwurf enthielt umfangreiche Investitionsplanungen für die Jahre 2026 und 2027.

Für 2026 waren Investitionsauszahlungen von rund 8,15 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2027 sollten weitere rund 7,44 Millionen Euro hinzukommen. Insgesamt ergab sich daraus ein geplantes Investitionsvolumen von rund 15,6 Millionen Euro.

Zur Finanzierung enthielt der damalige Entwurf Kreditermächtigungen von insgesamt rund 13,16 Millionen Euro.

Dabei handelt es sich um die Zahlen aus dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf. Ob und in welchem Umfang diese Beträge im endgültig beschlossenen Doppelhaushalt verändert wurden, lässt sich anhand der bislang vorliegenden Informationen nicht feststellen.

Die Kreditermächtigungen sind zudem nicht mit einer tatsächlich erfolgten Kreditaufnahme gleichzusetzen. Sie legen zunächst fest, bis zu welcher Höhe Kredite im jeweiligen Haushaltsjahr aufgenommen werden dürfen.

Endgültige Haushaltszahlen für einen vollständigen Vergleich erforderlich

Mit dem Beschluss des Doppelhaushalts stehen die politischen Entscheidungen über die Haushaltsplanung für die Jahre 2026 und 2027 fest.

Der Vergleich mit dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf zeigt bereits die Änderungen bei den Grundsteuerhebesätzen und den Berechnungen der Schlüsselzuweisungen. Auch bei den Ansätzen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei weiteren Einnahmen und Umlagen wurden Anpassungen vorgenommen.

Für eine vollständige Gegenüberstellung sind jedoch die endgültigen Zahlen des beschlossenen Haushalts erforderlich.

Im ursprünglichen Verwaltungsentwurf war für 2026 noch ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von rund 720.000 Euro vorgesehen. Für 2027 wurde ein geringer Überschuss von knapp 9.000 Euro im ordentlichen Ergebnis erwartet.

Wie sich diese Werte durch die späteren Änderungen entwickelt haben, lässt sich ohne die endgültigen Haushaltsunterlagen nicht zuverlässig beziffern.

Das gilt ebenso für die beschlossenen Investitionsansätze und Kreditermächtigungen.

Fazit

Seit Mitte Oktober ist der Doppelhaushalt der Stadt Oberzent für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dabei die Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 720 Prozent festgelegt.

Gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf wurde die Grundsteuer B damit niedriger angesetzt, während die Grundsteuer A deutlich stärker steigt als zunächst vorgesehen.

Gleichzeitig haben neue Berechnungen der Schlüsselzuweisungen die Haushaltsplanung beeinflusst. Für 2027 werden rund 700.000 Euro weniger erwartet als zuvor eingeplant.

Weitere Änderungen betreffen die Ansätze für Sach- und Dienstleistungen, die Berechnung der Kreis- und Schulumlage sowie die Spielapparatesteuer.

Die endgültigen Haushaltszahlen sind für eine vollständige Betrachtung der finanziellen Entwicklung entscheidend. Erst anhand des beschlossenen Haushaltsplans lassen sich die Jahresergebnisse, Investitionen und Kreditermächtigungen abschließend mit dem ursprünglichen Verwaltungsentwurf vergleichen.