So könnte die modernisierte Sportanlage in Beerfelden künftig aussehen: ein Kunstrasenplatz mit moderner LED-Flutlichtanlage. Die Darstellung dient als Beispiel und stellt keine konkrete Planung dar.


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent hat am 9. Dezember 2025 beschlossen, eine Interessenbekundung für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ anzumelden. Grundlage ist der Antrag des SV Beerfelden, der SG Rothenberg sowie des JFV Oberzent zur Sanierung und Modernisierung der kommunalen Sportanlage Beerfelden 

Der Beschluss wurde einstimmig bei einer Enthaltung gefasst. Gegenstimmen gab es nicht.

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Formeller Schritt im Förderverfahren

Mit dem Beschluss folgt die Stadtverordnetenversammlung der empfehlenden Beschlussfassung aus der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses vom 1. Dezember 2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten, um die Interessenbekundung fristgerecht bis zum 15. Januar 2026 einreichen zu können.

Anpassungen an der Beschlussvorlag

Im Verlauf der Beratung wurde die vorliegende Beschlussvorlage in mehreren Punkten geändert. Die Bezeichnung des JFV Oberzent wurde korrigiert. Zudem wurde der angenommene Kostenrahmen bei möglichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt von 1,747 Millionen Euro auf 2,0 Millionen Euro angepasst. Ergänzend wurde im Beschlusstext das Wort „fristgerecht“ aufgenommen.

Förderbedingungen und fachliche Hinweise

In der Sitzung wurden zentrale Inhalte aus einer Schulung zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgestellt. Gefördert werden demnach insbesondere Projekte mit nachhaltiger Bauweise, langfristiger Nutzbarkeit, klarer Struktur sowie einem Beitrag zum sozialen Zusammenhalt.

Für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes gelten strenge Vorgaben. Zulässig sind ausschließlich zertifizierte, nachhaltige und recycelbare Materialien, synthetische Füllstoffe sind ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Folgekosten, etwa im Zusammenhang mit Entwässerung oder der späteren Erneuerung von Materialien, noch detailliert zu ermitteln sind. Die Nutzungsdauer eines Kunstrasenplatzes liegt erfahrungsgemäß bei rund 15 Jahren.  

Standortbezogene Anforderungen  

Aufgrund der Lage der Sportanlage in der Wasserschutzzone 3 bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, sofern keine tiefgreifenden Erdarbeiten erforderlich werden. Dennoch sind technische Prüfungen notwendig. So kann bei der Verwendung von Füllstoffen der Bau einer Sedimentationsanlage erforderlich sein, ebenso ist zu klären, ob der bestehende Regenwasserkanal ausreichend dimensioniert ist. Die Kosten für die notwendige Fachplanung gelten als förderfähig.

Der geplante Padel-Tennisplatz ist voraussichtlich nicht förderfähig, da es sich hierbei um einen Neubau handelt.

Finanzierung und weitere Schritte 

Im Rahmen des Bundesprogramms können bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Der verbleibende Anteil von 45 Prozent ist grundsätzlich von der Kommune, in diesem Fall der Stadt Oberzent, zu tragen. 

Das Bundesprogramm schreibt jedoch vor, dass die Stadt mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen muss. Dieser kommunale Mindestanteil ist verpflichtend und kann nicht durch andere Förderungen ersetzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Teil des städtischen Eigenanteils durch private Spenden, Stiftungen, Kreisförderungen oder Mittel weiterer Institutionen zu reduzieren. Auch Vereinsinitiativen und projektbezogene Unterstützungen können dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Stadt zu verringern. Die antragstellenden Vereine haben deutlich gemacht, dass sie bereit sind, aktiv zusätzliche Mittel einzuwerben und Partnerschaften einzugehen, um die Stadt Oberzent finanziell zu entlasten.

In der Sitzung wurde zudem darauf hingewiesen, dass eine angemeldete Interessenbekundung zwar grundsätzlich zurückgezogen werden kann, ein Verzicht nach einer möglichen Förderzusage jedoch künftige Bewerbungen erschweren könnte. Vor diesem Hintergrund wurde die Bedeutung einer sorgfältigen und umfassenden Kostenermittlung betont.

Einbindung weiterer Nutzer

Im weiteren Planungsprozess sollen der Reit- und Fahrverein Oberzent-Beerfelden e. V. sowie der TCO Oberzent-Beerfelden e. V. in die Projektplanung einbezogen werden.

Noch keine Entscheidung über Bau und Finanzierung

Mit der Anmeldung der Interessenbekundung ist keine Entscheidung über die Umsetzung des Projekts getroffen worden. Vielmehr handelt es sich um einen notwendigen formalen Schritt im Förderverfahren. Über eine mögliche Realisierung der Modernisierung der Sportanlage wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu entscheiden sein.