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Ein notwendiger Schritt in Zeiten des Wandels
In der Stadt Oberzent stehen wichtige Veränderungen in der öffentlichen Kommunikation bevor. Das amtliche Mitteilungsblatt „Oberzent Aktuell“ wird künftig nicht mehr an alle Haushalte verteilt, sondern in den Stadtteilen zur Abholung bereitgestellt.
Parallel dazu plant die Stadt, amtliche Bekanntmachungen künftig rechtswirksam über ihre Internetseite zu veröffentlichen. Damit soll ein moderner und zugleich verlässlicher Weg geschaffen werden, über den wichtige Informationen jederzeit zugänglich bleiben.
Digitale Veröffentlichung als neuer Standard
Mit der geplanten Anpassung der Hauptsatzung erhält die Stadt die rechtliche Grundlage, Satzungen, Verordnungen und weitere amtliche Mitteilungen online zu veröffentlichen. Der Tag der digitalen Veröffentlichung soll künftig über die Wirksamkeit der Bekanntmachung entscheiden.
Trotz des Wechsels ins Digitale bleibt der Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger gesichert: Während der Sprechzeiten können die Inhalte im Rathaus eingesehen oder bei Bedarf in Papierform ausgegeben werden. Für Bauleitplanverfahren bleibt aus rechtlichen Gründen weiterhin eine Veröffentlichung im gedruckten Mitteilungsblatt erforderlich.
Die Änderung soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden und gilt als Formsache.
Hintergrund der Neuausrichtung
Der Verlag Linus Wittich, Herausgeber von „Oberzent Aktuell“, stellt seine Abläufe grundlegend um. Neben neuen Redaktionsfristen, die Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten, wird auch die flächendeckende Zustellung eingestellt. Gründe dafür sind unter anderem fehlende Zusteller und stark gestiegene Kosten.
Damit ist die bisherige Verteilung in alle Haushalte nicht mehr möglich.
Die Stadt konnte diese Entscheidung nicht beeinflussen, sondern muss auf die veränderten Bedingungen des Verlags reagieren.
Auch eine alternative Zustellung über die Post wurde geprüft – allerdings kann nicht gewährleistet werden, dass das Heft zuverlässig und rechtzeitig zugestellt wird.
Um dennoch einen verlässlichen Informationszugang sicherzustellen, wird das Mitteilungsblatt künftig in den Stadtteilen ausgelegt. Wer es nicht selbst abholen kann, hat weiterhin die Möglichkeit, es durch Angehörige mitbringen zu lassen oder es kostenpflichtig per Post zu beziehen (dieses Angebot besteht bereits heute für Personen außerhalb des Stadtgebiets).
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