Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent wird voraussichtlich am 30. Juni 2025 eine neue Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten beschließen. Die neuen Elternbeiträge sollen zum 1. August 2025 in Kraft treten. Ziel ist eine verlässliche Staffelung der Betreuungszeiten sowie eine sozial verträgliche Weiterentwicklung der Beiträge.
💰Gestaffelte Anpassung bis 2028
➡️ Im Krippenbereich (U3) ist eine jährliche Steigerung der Kostendeckung um ca. 1–1,5 % vorgesehen. Insgesamt ergibt sich bis 2028 eine Anhebung um rund 5 %.
➡️ Im Kindergartenbereich (Ü3) erfolgt die Anpassung in zwei Stufen. Zum 01.08.2025 und 01.08.2027.
👉🏼 Die Beiträge sollen bis einschließlich 31. Juli 2029 festgeschrieben werden. Das schafft Planungssicherheit für Eltern und Verwaltung. Durch den höheren Elternbeitragsanteil sind positive Effekte auf den städtischen Haushalt zu erwarten.
🍽️ Verpflegung: Keine Änderungen geplant
📌 Die bisherige flexible Regelung beim Mittagessen bleibt bestehen. Es wird keine monatliche Pauschale eingeführt – spontane oder tageweise Teilnahme am Mittagessen ist weiterhin möglich, wie bisher praktiziert.
🧑🧑🧒🧒 Die Elternbeiräte wurden entsprechend beteiligt. Die Rückmeldungen waren überwiegend positiv und zustimmend. Eine Geschwisterermäßigung bleibt bestehen. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung bleiben beitragsfrei.
📄 Hinweis: Die genannten Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2025.
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